Der Förderverein gewährt Sozialhilfeempfängern, Alleinerziehenden, Arbeitslosen,  sowie Menschen mit Einschränkungen und Unterstützungsbedarf und anderen Personengruppen mit Förderungsbedarf einen Zuschuss zur Musikschulgebühr. Die Gewährung eines Zuschuss ist abhängig von einer Einzelfallprüfung, d. h. jeder Antrag wird gesondert behandelt und entschieden.

Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung!

 

Um einen Zuschuss zur Musikschulgebühr zu beantragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem 1. Vorsitzenden Klaus Röser über das Kontaktformular auf.

Vielen Dank!

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Antrag auf Förderung
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